Gebühren
Unser Sachverständigenbüro rechnet bei PRIVATGUTACHTEN wie folgt:
Bei nahezu 100% aller Privataufträgen vereinbaren wir, nach Konkretisierung des Auftrages, ein Pauschalhonorar auf der Grundlage der Honorartabelle. Wir sind der Meinung, dieses ist die fairste Vorgehensweise, so wissen Sie, was Sie bezahlen müssen, wir, was wir erhalten. Im Kern könnte man/frau zur Honorartabelle sagen, je höher wir schätzen, umso mehr hätten wir verdient. Diese Vorgehensweise erscheint uns jedoch unlogisch, da ja der Verkehrswert (unparteiisch, unabhängig, neutral, objektiv und ohne persönliches Interesse) ermittelt werden soll und nicht das Honorar durch eine hohe Bewertung erhöht werden sollte. Also Vorsicht bei Angeboten rein nach Honorartabellen, nach Stunden (dann kann sich der/die Sachverständige „ja Zeit lassen“), Grundhonorar zzgl. Prozent oder Promilleangaben, denn da wissen Sie ja nie was Sie später zahlen sollen/müssen/müssten.
Das Honorar für die Verkehrswert – Gutachtenerstellung erfolgt unter Bezug auf die Honorarrichtlinie des BVS. Bei Verkehrswerten von Wohnimmobilien unter 150.000 Euro erheben wir ein Pauschalhonorar (je Objekt) von 1.300,00 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen. Die Anforderungen von behördlichen Unterlagen, etc. werden hierbei direkt durch den Auftraggeber getätigt oder werden 1 zu 1 an den Auftraggeber zur Begleichung weitergereicht, beachten Sie bitte, dass bereits eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bis zu 60 Euro kosten kann. Bei Zugewinnausgleichsberechnungen mit zwei Bewertungsstichtagen rechnen Sie ca. mit dem 1,5 fachen der o.g. Honorare.
Bitte beachten:
Je nach Schwierigkeitsgrad können sich diese o.g. Honorare deutlich erhöhen, ein Angebot kann daher erst nach weiteren Informationen zur Aufgabenstellung abgegeben werden.
Zahlungsvereinbarungen:
Mit Abschluss der Gutachtentätigkeit erfolgt der Druck Gutachtens zur Wertermittlung Ihrer Immobilie, welches dann zum Versand bzw. zur Übergabe fertiggestellt ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Privatgutachten nur gegen Zahlungseingang des vereinbarten Honorars versenden. Somit erfolgt unsere Rechnungslegung mit Beendigung der Gutachtertätigkeit und vor Versand des Gutachtens. Die Honorare für die Erstellung von Immobilienwertgutachten sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI (Erläuterung, Download siehe unten), i.d.F. der Bek. vom 4.3.1991, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 10.11.2001) Teil IV § 34 festgelegt.
Kontakt
Thomas Michaelis
Töpferstraße 14
17373 Ueckermünde
039771 – 59 79 77
039771 – 59 79 78
michaelis@haff-immobilien.de
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