Marktwertermittlung
Die Marktwertermittlung - Gutachten - Wertermittlung - Verkehrswertgutachten
Marktwertermittlung Leider gibt es immer noch bei Eigentümern den Irrglauben, dass man einen Wunschpreis erzielen kann. Die Praxis zeigt immer wieder, dass dieser Preis über dem erzielbaren Marktpreis liegt.
„Ist die Immobilie einmal „zerkocht“, also falsch angepriesen,
wird ein realistischer Verkaufspreis nahezu unmöglich zu erzielen sein!“
Spätestens wenn vom Kaufinteressenten oder der Käufer-Bank eine Prüfung des Verkehrswertes oder des Beleihungswertes durchgeführt wird, platzt der Wunschpreis und der Käufer springt ab.
„Eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie ist die Grundlage des erfolgreichen Verkaufens!“
Wer hat einen Nutzen von der Marktwertermittlung nach § 194?
• Immobilieneigentümer als Entscheidungsgrundlage zum Verkauf
• potentielle Käufer, vor einer Kaufentscheidung
• Ehepartner bei Scheidung (z.Bsp. Zugewinnermittlung)
• alle Erbengemeinschaften (zur weiteren Verwertung)
• Immobilieneigentümer zur Schenkungswertbestimmung
• Betreuer und Nachlassverwalter
Die Marktwertermittlungen basieren auf folgende Bewertungsverfahren:
Baugesetzbuch (BauGB) – § 194 Verkehrswert
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) •
Wir sind für Sie im Gutachtenbereich in gesamt Mecklenburg-Vorpommern und Teilen Brandenburg im Einsatz.
Unsere Haupttätigkeitsgebiet für kurzfristige Termine liegt in den Ortslagen:
Ueckermünde Seebad Torgelow Pasewalk Strasburg
Kontakt
Thomas Michaelis
Töpferstraße 14
17373 Ueckermünde
039771 – 59 79 77
039771 – 59 79 78
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